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Wo finde ich den Verlust in der Bilanz?
Bilanzgewinn/Bilanzverlust werden nach § 268 Abs. 1 HGB auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, und zwar gemäß § 266 Abs. 3 HGB unter Position A IV. Bei der AG/KGaA ist der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zwingend zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust für die Bilanz nach § 152 Abs.
Was ist der Jahresfehlbetrag in der Bilanz?
Der Jahresfehlbetrag ist in der Doppik der negative Saldo der Ergebnisrechnung eines Rechnungsjahres. Ein Jahresfehlbetrag liegt vor, wenn im betreffenden Rechnungsjahr die Erträge kleiner als die Aufwendungen ausgefallen sind. Ist es umgekehrt, so ist von einem Jahresüberschuss die Rede.
Ist die Proforma Rechnung auch als solche gekennzeichnet?
Die Proforma Rechnung muss auch als solche gekennzeichnet werden. Es empfiehlt sich neben der deutschen Bezeichnung auch die englische Übersetzung „Pro-forma Invoice“, um Missverständnisse zu vermeiden. Durch diese eindeutige Kennzeichnung ist natürlich eine Verwendung als Endrechnung nicht möglich.
Was löst eine pro-forma-Rechnung aus?
In der Regel löst eine Pro-Forma-Rechnung weder beim Absender noch beim Empfänger eine Buchung aus. Eine Pro-Forma-Rechnung kann auch als Ersatzbeleg für die Buchhaltung dienen, wenn die tatsächliche Rechnung noch nicht vorliegt, man aber bereits eine Buchung vornehmen muss.
Ist die deutsche Bezeichnung „proforma“ richtig?
Es empfiehlt sich neben der deutschen Bezeichnung auch die englische Übersetzung „Pro-forma Invoice“, um Missverständnisse zu vermeiden. Durch diese eindeutige Kennzeichnung ist natürlich eine Verwendung als Endrechnung nicht möglich. In vielen Fällen genügt es aber, das Wort „Proforma“ zu streichen und die nötigen Angaben zu ergänzen.
Ist die Proforma-Rechnung ein Beleg?
Die Proforma-Rechnung stellt keine Aufforderung zum Zahlen dar und ist somit lediglich ein Beleg, wenn beispielsweise der Wert einer Sendung angegeben werden muss.