Wo finde ich die Kinderbetreuungskosten?

Deine Kinderbetreuungskosten trägst Du in voller Höhe in der Anlage Kind Deiner Steuererklärung ein. Für jedes Kind musst Du eine eigene Anlage ausfüllen und die jeweiligen Betreuungskosten zuordnen.

Welche Kosten gehören zu den Kinderbetreuungskosten?

Zu den Kinderbetreuungskosten gehören Ausgaben für die Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht und die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

Kann die Großeltern die Kinderbetreuung übernehmen?

die Großeltern, die Kinderbetreuung übernehmen, muss eine schrifitliche Vereinbarung getroffen werden. Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.

Wie kann das Kindergeld an einen Großelternteil gezahlt werden?

In diesem Fall können Sie der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass das Kindergeld statt an einen Elternteil an einen der beiden Großeltern gezahlt werden soll. Damit kann sich ein höherer Kindergeldbetrag bei dem Großelternteil ergeben, wenn diesem etwa noch für Sie selbst oder für weitere eigene Kinder Kindergeld zusteht.

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Wo können Eltern das Betreuungsgeld beantragen?

Die Betreuungsgeldstellen befinden sich in der Regel in den Landkreisen, Städten oder Gemeinden. Wo genau Eltern das Betreuungsgeld beantragen können, erfahren sie auf der Internetseite des jeweiligen Landesministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Aber auch bei den zuständigen Gemeinden bzw. der Stadt kann nachgefragt werden.

Warum haben Großeltern Anspruch auf Elterngeld?

Obwohl Großeltern den Anspruch auf Elternzeit haben, haben sie leider keinen Anspruch auf Elterngeld. Diesen haben nur Eltern, welche die Elternzeit nutzen. Allerdings geben in diesem Fall ja die Eltern ihren Anspruch an die Großeltern weiter. Somit haben weder die Eltern einen Anspruch auf Elterngeld, noch die Großeltern.