Wo finde ich mein SV Brutto?
Die absoluten Abzüge sind auf der Abrechnung eingetragen und aufsummiert auf der rechten Seite wiederzufinden. Beispiel zum Ablesen unter “SV”: Das “KV-Brutto”, also die Brutto-Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge, beträgt für die laufenden Bezüge (L) im Abrechnungsmonat 2.052,00 €.
Was ist das steuerpflichtige Entgelt?
Als steuerpflichtiges Entgelt zur Vorsorge / Bestreitung Lebensunterhalt zählen die Einkünfte der Arbeitnehmer, die sich aus Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezügen und Werbungskosten sowie Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zusammensetzen.
Wie viel muss der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zahlen?
Grundsätzlich ist zwar jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen ist jedoch „gedeckelt“. Ab dem Jahr 2013 müssen Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.800,00 EUR (West) und 4.900,00 EUR (Ost) Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Was ist das Bruttoeinkommen für die Sozialversicherung?
Ab dem Jahr 2013 müssen Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.800,00 EUR (West) und 4.900,00 EUR (Ost) Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Das Bruttoeinkommen, welches diese monatlichen Beträge übersteigt, ist von den Abgaben befreit. Die vorgenannten Zahlen gelten für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wie hoch ist die gesetzliche Sozialversicherung?
Die vorgenannten Zahlen gelten für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten noch geringere Beträge. In diesem Bereich der Sozialversicherungen liegt die Obergrenze für die Sozialversicherungspflicht bei 3.937,50 EUR (bundesweit).
Wie berechnen sie die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage?
Die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage berechnen Sie wie folgt: 1. Schritt: Jahres-BBG 58.050 Euro geteilt durch 360 = 161,25 Euro kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze. 2. Schritt: 161,25 Euro multipliziert mit 16 Kalendertagen = 2.580 Euro Teil-BBG. 3.