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Wo gibt man bei der Steuererklärung die betriebliche Altersvorsorge an?
Tragen Sie dazu die Beitragszahlungen in der Anlage AV (Zeile 6 – 9) der Steuererklärung ein. Den Zulagenanspruch berechnet das Finanzamt. Dann führt es eine Günstigerprüfung durch.
Wie ist die bAV zu versteuern?
Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sog. „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Wie sind die Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar?
Zum Ausgleich der stärkeren Besteuerung von Rentenauszahlungen sind die Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerlich absetzbar. 2021 können Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Basisrente bis zu einer Summe von 23.724 € steuerlich geltend gemacht werden.
Wie kann der Steuerpflichtige die Beiträge zur Altersvorsorge geltend machen?
So kann der Steuerpflichtige ab 2025 insgesamt 100 \% der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wie man die steuerliche Bewertung von Altersvorsorgeaufwendungen berechnet, lässt sich an einem einfachen Beispiel am besten erläutern.
Wie hoch sind die Altersvorsorgebeiträge im Jahre 2019?
Im Jahre 2015 beträgt der Höchstbetrag 22.172 Euro / 44.344 Euro. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 80 \% steuermindernd aus, höchstens 17.738 Euro / 35.476 Euro (80 \% von 22.172 Euro / 44.344 Euro). Im Jahre 2019 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 24.305 EUR bei Ledigen und 48.610 EUR bei Verheirateten.
Was ist der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen?
In den Jahren zwischen 2016 und 2019 hat sich der als Sonderausgabe steuerlich absetzbare Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen schrittwiese erhöht. Für diese Jahre wurden folgende Höchstbeträge festgelegt: 2016: 82 \% von 22.767 Euro (für Ledige) und entsprechend 45.534 Euro (für zusammenveranlagte Ehepaare)