Wo kann ich mich kostenlos rechtlich beraten lassen?

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie lediglich eine Gebühr von 15,– Euro erstatten.

Wer darf Rechtsberatend tätig werden?

Die Befähigung zum Richteramt besitzen nur Personen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen abgeschlossen haben. Sie werden außerdem als Volljuristen bezeichnet.

Wer darf Rechtsdienstleistungen erbringen?

Jeder Nichtjurist darf Rechtsdienstleistungen erbringen, falls es sich dabei um Nebenleistungen handelt, beispielsweise die Testamentsvollstreckung durch eine Bank; Fälle echter Rechtsanwendung sind hingegen einem Anwalt vorbehalten.

Ist Rechtsberater ein geschützter Begriff?

Im Gegensatz dazu sind die Bezeichnungen „Fachanwalt“ (ohne den Zusatz „SAV“), „Jurist“, „Rechtsberater“, „Rechtsvertreter“ oder „Rechtskonsulent“ keine geschützten Titel. Vorsicht ist geboten bei gewissen (Online)Pauschalangeboten.

Ist die Beratung schon erfolgt und weist die anwaltliche Beratung zurück?

Ist die Beratung schon erfolgt und weist das Gericht den Beratungshilfeantrag zurück, muss man als Ratsuchender dann die vollen Kosten für die anwaltliche Beratung nach der üblichen Gebührenordnung für Anwälte selbst tragen. Gibt es Ausnahmen bei Rechtshilfe in Hamburg, Bremen und Berlin?

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Wann sollte eine anwaltliche Beratung erfolgen?

Die Beratung sollte möglichst erst dann erfolgen, wenn das Gericht zugestimmt hat, dass Beratungshilfe gewährt wird. Ist die Beratung schon erfolgt und weist das Gericht den Beratungshilfeantrag zurück, muss man als Ratsuchender dann die vollen Kosten für die anwaltliche Beratung nach der üblichen Gebührenordnung für Anwälte selbst tragen.

Wie kann eine juristische Beratung erfolgen?

Juristische Beratung ist über verschiedene Kommunikationskanäle möglich. Rechtsberatung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. In Deutschland wird die Rechtsberatung in einem Gesetz geregelt. Grundlage bildet hierfür das zuvor bereits erwähnte Rechtsdienstleistungsgesetz, welches seit dem 1.

Wie muss der Beratungshilfeschein beantragt werden?

Der Beratungshilfeschein muss vom Rechtssuchenden am zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) beantragt werden. Der Antrag ist durchaus umfassend, es muss das Rechtsproblem klar dargestellt werden, daneben muss die persönliche Einkommenssituation belegt werden. Für Hartz 4 Empfänger bedeutet das zumindest folgende Unterlagen: