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Wo kann ich mich wegen meiner Pension beraten lassen?
Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wer hilft bei Pensionsantrag?
Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden. Sämtliche Anträge sind gebührenfrei. Gleiches gilt für alle Dokumente, die zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden.
Wer berät Beamte?
In den Behörden der öffentlichen Verwaltung werden von den dortigen Beschäftigten (Beamten und Arbeitnehmern) Personalvertretungen gewählt. Die Personalräte können bei vielen dienstrechtlichen Angelegenheiten mitreden und mitentscheiden (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung).
Wie berechnet sich die pensionshöhe?
Pensionskonto. Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto: Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.
Wie lange dauert Pensionsantrag?
Es kann nämlich bis zu drei Monate dauern, bis Ihre Pensionsversicherungsanstalt ihren Antrag bearbeitet hat. Generell gilt, dass ein Antrag innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Pensionsgenuss gestellt werden muss.
Was brauche ich für einen Pensionsantrag?
Vergessen Sie nicht, notwendige Dokumente (Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Meldezettel und gegebenenfalls Heiratsurkunde) sowie einen Ausweis mitzubringen, um Ihre Identität nachzuweisen. Wenn Sie Ihren Antrag nicht selbst stellen können, kann das auch eine schriftlich bevollmächtigte Person für Sie tun.
Wie werden die Pensionen berechnet?
Seit 2014 werden die Pensionen für alle nach dem 31. Dezember 1954 Geborenen mit dem Pensionskonto berechnet. Das Pensionskonto ist wie ein Sparbuch, auf dem die erworbenen Zeiten für die Pensionsversicherung eingetragen sind.
Ist die Pension ein Ersatz für die Pension?
Die Pension ist ein Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende Einkommen. Daher steht die Pensionshöhe im Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens. Die Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate und das Alter bei Pensionsbeginn spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Pensionshöhe.
Was ist das Pensionskonto?
Das Pensionskonto ist wie ein Sparbuch, auf dem die erworbenen Zeiten für die Pensionsversicherung eingetragen sind. Versicherungszeiten fließen jedes Jahr als Teilgutschriften in das Pensionskonto ein. Auch alle Pensionszeiten, die bis zum 31. Dezember 2013 erworben wurden, werden als „Kontogutschrift“ in das Pensionskonto eingetragen.
Wann kann ich in Pension gehen?
Wann kann ich in Pension gehen? Wann kann ich in Pension gehen? Durch Eingabe des Geburtsdatums erfahren Sie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantritts – unabhängig von den weiteren Voraussetzungen. Eine Pension muss beantragt werden. Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension – Geburtsjahrgänge bis 1963