Wo kann man sich über die Bundeswehr informieren?

Die Karriereseite der Bundeswehr bietet einen Überblick über aktuelle Stellenangebote und informiert über alle dort möglichen Berufe. Fragen rund um die Bewerbung bei der Bundeswehr beantwortet das Karriereberatungsbüro. Der Anruf dort ist kostenlos, Telefonnummer: 0800 9800880.

Wie melde ich mich bei der Bundeswehr an?

Erstkontakt erfolgt in aller Regel online auf der Bundeswehr-Karriereseite www.bundeswehrkarriere.de und ist mehr als Interessenbekundung zu werten, als eine offizielle Bewerbung. Denn vor der eigentlichen Bundeswehr Bewerbung steht zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch.

Wann wird militärisch gegrüßt?

Der militärische Gruß – Im Stehen Wird im Stehen gegrüßt, ist Grundstellung mit Front zu der zu grüßenden Person einzunehmen. Der Gruß ist zu beenden, sobald dieser erwidert wurde oder die zu grüßende Person vorbeigegangen ist.

Wie lange dauert die Militärdienstpflicht für das Militär?

Die Militärdienstpflicht für das militärische Personal (Berufs- und Zeitmilitärs) dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. Artikel 13 und 47 des MG ). Das militärische Personal wird in den Bereichen Ausbildung und Führung sowie in allen Einsatzarten der Armee verwendet.

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Was ist die Militärdienstpflicht für das militärische Personal?

Militärdienstpflicht für das militärische Personal: Die Militärdienstpflicht für das militärische Personal (Berufs- und Zeitmilitärs) dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. Artikel 13 und 47 des MG). Das militärische Personal wird in den Bereichen Ausbildung und Führung sowie in allen Einsatzarten der Armee verwendet.

Wann erfolgt die Entlassung zum Militärdienstpflichtigen?

Die Entlassung erfolgt, entsprechend dem militärischen Status der Militärdienstpflichtigen, frühestens bis zum Ende des zehnten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt (betrifft die Angehörigen mit Mannschaftsgraden und einen Teil der Unteroffiziere) und spätestens am Ende des Jahres, in dem das 50.

Was regelt die Verordnung über die Militärdienstpflicht?

Artikel 47 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) regelt die Ausbildungsdienstpflicht für sämtliche Grade. Angehörige der Armee mit Mannschaftsgraden (Soldaten und Gefreite), die ihre Rekrutenschule nach dem 1.