Wo muss man Mehrwertsteuer zahlen?

Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn eine Lieferung oder Leistung erbracht wird, für die eine Gegenleistung in Form eines Entgelts erfolgt. Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Unternehmen Umsatzsteuer bezahlen. Denn die Umsatzsteuer muss auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen werden.

Welche Abrechnungsarten gelten für die MwSt?

Abrechnungsarten: Unternehmen (steuerpflichtige Personen) entscheiden sich für eine der folgenden beiden MWST-Abrechnungsarten: nach vereinbartem Entgelt: Hier erfolgt die Erfassung der MWST (Vorsteuer oder Umsatzsteuer) gemäss dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Diese Abrechnungsart ist grundsätzlich Standard.

Was gilt für die MWST-Sätze?

Auf Belegen kann der Endverbraucher (Konsument) von Gegenständen und Dienstleistungen folgende MWST-Sätze antreffen: Normalsatz von 7,7\% > gilt immer dann, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Satz oder der Nullsatz vorgesehen ist. Reduzierter Satz von 2,5\% > gilt für bestimmte Güter des Grundbedarfs (z.B. Ess- und Trinkwaren ohne Alkohol)

Warum wird die Mehrwertsteuer als Posten auf der Rechnung ausgewiesen?

Für Kunden und Käufer ist es wichtig, dass die Mehrwertsteuer als Posten auf der Rechnung ausgewiesen wird – nicht nur aufgrund der so geschaffenen Transparenz, sondern auch weil sie die Umsatzsteuer, die sie im Rahmen von Rechnungen für ihr eigenes Unternehmen zahlen, als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.

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Welche Konten stehen für jeden MWST-Satz zur Verfügung?

Separate Konten für jeden MWST-Satz: Aufgrund der Bruttoerfassung ist es notwendig, für jeden MWST-Satz ein eigenes Konto zu führen. Nur so ist möglich, am Quartalsende die MWST zu ermitteln (vgl. später unter «Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung»), d.h. für Handelswareneinkäufe stehen beispielsweise folgende Konten zur Verfügung: