Wo schicke ich den Antrag auf Schwerbehinderung hin Brandenburg?
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Ein Antragsformular können Sie direkt bei uns telefonisch anfordern oder im Internet unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/schwerbehinderung herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Wo Antrag auf GdB stellen?
Das Kürzel GdB Antrag steht für den Antrag zur Feststellung des „Grads der Behinderung“. Dieser kann beim zuständigen Versorgungsamt bzw. beim Landesamt für soziale Dienste eingereicht werden.
Wie stelle ich einen Schwerbeschädigten Antrag?
Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt, ob es geeignete Vordrucke gibt, die Sie hierzu verwenden. Oftmals liegt den Antragsformularen zudem eine Erklärung bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
Wie kann ich mit Behinderung gleichgestellt werden?
Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit. Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist.
Wie kann ich einen Antrag auf Behinderung stellen?
Antrag stellen – so geht’s! Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung ( GdB ). Falls für Sie noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad der Behinderung stellen.
Wie können sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.
Hat der Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung?
Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen. Die Agentur für Arbeit prüft im Anschluss Ihre Unterlagen.