Wo steht die Anhängerstützlast?

In der neuen Zulassungsbescheinigung steht die Stützlast im Teil I unter: “(13) Stützlast in kg”. Wenn Sie für Ihr Fahrzeug noch einen alten Schein haben, finden Sie dort keine Angabe zur Stützlast, sondern müssen ein entsprechendes Schild am Fahrzeug suchen.

Wo findet man die Stützlast im Fahrzeugschein?

Die maximale Stützlast ist im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Ziffer 13 auf der rechten Seite eingetragen. Das ist der für das Fahrzeug maximal zulässige Wert. Die tatsächliche Stützlast der Anhängerkupplung kann aber geringer sein, wenn zum Beispiel eine abnehmbare Kupplung verbaut ist.

Wo steht die Aufliegelast im Fahrzeugschein?

Stützlast. Die Stützlast ist die tatsächliche, senkrechte Kraft (auch Aufliegelast genannt) mit der die Kupplung des Anhängers auf die Kupplung des Zugfahrzeuges drückt. Sie ist unter der Ziffer 13 sowohl beim Anhänger wie auch beim Zugfahrzeug eingetragen.

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Was brauche ich zur Anmeldung eines Anhängers?

Was brauche ich zur An- bzw. Abmeldung eines Anhängers? Ihr Anhänger ist fertig gestellt und nun wollen Sie ihn zulassen. Dazu nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur KfZ-Zulassungsstelle Ihres Landratsamtes: Fahrzeugbrief inkl. EU-Übereinstimmungsbescheinigung ODER Gutachten (Datenblatt), Begutachtung § 13 EG-FG, Kaufbestätigung und

Wie können sie ihren Anhänger zulassen?

Ihr Anhänger ist fertig gestellt und nun wollen Sie ihn zulassen. Dazu nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur KfZ-Zulassungsstelle Ihres Landratsamtes: Fahrzeugbrief inkl. EU-Übereinstimmungsbescheinigung ODER Gutachten (Datenblatt), Begutachtung § 13 EG-FG, Kaufbestätigung und Original-Rechnung. Versicherungsdoppelkarte bzw.

Wie reinigen sie ihren Anhänger?

Herr Rode: „Reinigen Sie Ihren Anhänger ausschließlich mit klarem Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz eines neutralen Reinigungsmittels. Danach können Sie ein handelsüblichs neutrales Konservierungsmittels oder Schutzwachs auftragen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Anhänger vorher lufttrocknen.“.

Welche Unterlagen benötigen sie für einen gebrauchten Anhänger?

Wenn Sie einen gebrauchten Anhänger anmelden möchten, den Sie im Inland gekauft haben, benötigen Sie an zusätzlichen Unterlagen lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und bei abgemeldeten Anhängern die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung.

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