Wo wird der Antrag auf überbrückungshilfe gestellt?
Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Kann ich überbrückungshilfe und Novemberhilfe beantragen?
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der November- beziehungsweise Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe III für den Monat November beziehungsweise Dezember 2020 ist nicht möglich.
Welche Unterlagen für Novemberhilfe?
Als Nachweis der direkten Betroffenheit gegenüber prüfenden Dritten sowie den Behörden können folgende Unterlagen dienen: Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, die steuerliche Anmeldung mit Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit oder die branchenspezifische Betriebsstättennummer der Agentur für Arbeit.
Welche Unterlagen für überbrückungshilfe?
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen.
Welche Unterlagen für überbrückungshilfe 3?
Corona-Überbrückungshilfe III, FAQ / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?
- Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 2020 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung),
- Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss 2020.
Wie können sie einen neuen Antrag auf Anerkennung stellen?
In der Regel müssen Sie keinen neuen Antrag auf Anerkennung stellen. Bei nicht reglementierten Berufen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen.
Wie kann ich ein Unternehmen in Gründung einnehmen?
Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen. Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“ ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Ist eine Antragsfrist wie bei der Regelinsolvenz möglich?
Eine Antragsfrist wie bei der Regelinsolvenz gibt es nicht. Für Verbraucher besteht in der Regel keine Insolvenzantragspflicht. Unterlässt eine Privatperson einen solchen Antrag oder stellt sie ihn verspätet, so macht sie sich nicht etwa wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Wie lange dauert der Antrag auf Anerkennung?
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie erhalten nach spätestens einem Monat Nachricht, ob Ihre Dokumente angekommen sind. In dieser Nachricht steht auch, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen. Wenn die Dokumente vollständig sind, dauert es maximal 3 Monate. Dann erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis.