Wo wird die Namensänderung beantragt?

Den Antrag auf Namenswechsel können Sie beim Standesamt einreichen. Der Namensänderung Antrag muss beim zuständigen Standesamt abgegeben werden. Die meisten Standesämter besitzen hierfür einen Vordruck, der nur noch ausgefüllt werden muss.

Welche Unterlagen für Namensänderung?

Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:

  • aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
  • Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)
  • Scheidungsurkunde.

Wo beantrage ich Namensänderung nach Scheidung?

Um die Namensänderung zu beantragen, muss die Ehe rechtskräftig geschieden sein. Die Namensänderung nach der Scheidung wird bei dem Standesamt durchgeführt. Für die Änderung ist der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk nötig.

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Kann der Schuldner seinen Namen ändern?

Wenn der Schuldner seinen Namen ändert durch Hochzeit oder Umfirmierung o. Ä., bedarf es ebenfalls keiner Titelberichtigung, auch keines Hinweises in der Klausel. Es genügt, wenn das Vollstreckungsorgan die Identität klären kann.

Wie finden sie den perfekten Namen für ihr Unternehmen?

Beim Finden des perfekten Namens für Ihr Unternehmen kann Ihnen unser kostenloses Arbeitsblatt helfen: Drücken Sie einfach auf den obenstehenden Button, um es herunterzuladen. Welche Art von Einzelunternehmen in Ihrem Fall vorliegt, hat auch Auswirkungen auf die Namensgebung.

Wie kommen die Abschlussbezeichnungen hinzu?

An Kunst- und Musikhochschulen kommen außer dem Bachelor of Arts folgende Abschlussbezeichnungen hinzu: Der Absolvent muss die Abschlussbezeichnung so führen, wie sie verliehen wurde, und dies ohne Zusatz der studierten Fachrichtung oder des Studiengangsnamens.

Wie wird eine Bezeichnung hinter dem Namen geschrieben?

Die Bezeichnung wird hinter dem Namen geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, B.A. (ohne Leerschritt zwischen B. und A.!), oder in Worten nachgestellt: Erika Mustermann, Bachelor of Arts.

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Was sind die Gründe für den Antrag auf Namensänderung?

Für den Antrag auf Namensänderung müssen triftige Gründe vorliegen. In dem Antrag auf Namensänderung ist eine Begründung für den Wunsch anzugeben. Das Namensänderungsgesetz bestimmt, dass die Änderung eines Vor- oder Familiennamens stets nur bei Vorhandensein wichtiger Gründe zulässig ist.

Was müssen sie bei der Namensänderung vornehmen müssen?

Beachten Sie, dass Sie bei der Namensänderung bestimmte Unterlagen (Antragsformular, Begründung des Antrags, Geburtsurkunde oder Familienbuch, Meldebescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis, Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis u.ä.) vornehmen müssen und eine einkommensabhängige Verwaltungsgebühr erhoben wird.

Wie ist die Änderung von Familiennamen und Vornamen möglich?

Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§1 NamÄndG) möglich. Ein Ausländer ist dabei auf die Namensänderungsbehörde seines Heimatstaates verwiesen.

Ist der Namensänderungsgesetz zulässig?

Das Namensänderungsgesetz bestimmt, dass die Änderung eines Vor- oder Familiennamens stets nur bei Vorhandensein wichtiger Gründe zulässig ist. Ein solcher kann etwa vorliegen, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen will.

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