Wo wird die Privatinsolvenz veröffentlicht?

Entsprechend den Regelungen erfolgt die Veröffentlichung einer Regel- und Privatinsolvenz im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hier findet sich eine öffentliche Liste mit allen Privat- und Regelinsolvenzen der an den deutschen Insolvenzgerichten beantragten Verfahren.

Wo werden Insolvenzen bekannt gegeben?

Die Internetadresse lautet www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dort finden sich zwei Wochen lang die Informationen über sämtliche eröffnete Verfahren beim jeweiligen Insolvenzgericht (voller Name nebst genauer Adresse).

Wie definieren viele Menschen die Dauer der Insolvenz?

Allgemein definieren viele Menschen aus Unwissenheit die Dauer der Insolvenz rein über die Wohlverhaltensphase von 3 Jahren. Das ist leider falsch. Wie der Name schon sagt handelt es sich bei der Privatinsolvenz um ein Verfahren und wie bei jedem Verfahren müssen bestimmte Abläufe eingehalten, Formulare ausgefüllt und eingereicht werden.

Sind die Gläubiger einverstanden mit dem Insolvenzverfahren?

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Sind die Gläubiger auch mit diesem nicht einverstanden, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt, welcher für die Verwertung des pfändbaren Vermögens des Schuldners zuständig ist. Wurde die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt, folgt der Schlusstermin.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz auf 5 Jahre herabzusetzen?

Dauer einer Privatinsolvenz auf 5 Jahre herabsetzen (alte Regelung vor der Gesetzesreform) Privatinsolvenzverfahren: Die Dauer beträgt 3 Jahre, sofern die Insolvenz a dem 1.10.2020 beantragt wurde. Ebenfalls seit der Reform 2014 ist es Schuldnern möglich, die Insolvenz um ein Jahr zu verkürzen.

Wie lange dauert die Insolvenz für die Altverfahren?

Generell beträgt die Insolvenz für die Altverfahren ( Antragstellung vor dem 01.10.2020) 6 Jahre, kann aber vom Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren muss dabei später als 01.Juli 2014 gestellt worden sein.