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Wo wird ein RCD eingebaut?
Seit 1984 gilt die Pflicht für RCDs in Räumen mit Badewanne und Dusche (Neubau). Ab 01.02.2009 werden die Vorgaben auf alle Steckdosen-Stromkreise (inklusive 16A CEE-Steckdosen) in Neubauten erweitert. Für Altanlagen besteht ein bedenklicher Bestandsschutz.
Wie ist ein RCD aufgebaut?
Der FI-Schutzschalter besteht im Kern aus einem Summenstromwandler, durch den alle aktiven Leiter fließen. In der Regel besitzt er somit für jeden Außenleiter und den Neutralleiter eine Anschlussklemme, und ist damit 4-polig ausgeführt.
Wie schließt man einen RCD an?
Die Klemmen des FI-Schalters sind in der Regel genauso angeordnet, wie die Anschlussklemmen. Nun sind Anschlussklemmen und FI-Schutzschalter miteinander verbunden. Jetzt verbindet man den FI-Schalter mit den Leitungsschutzschalter und den Neutralleitertrenner. Wieder von links begonnen mit L1, L2, L3, und N.
Wann muss ein RCD nachgerüstet werden?
VDE 0100-710 für alle von Elektrolaien bedienbaren Stromkreise – im Innenbereich bei einem Bemessungsstrom < 20 A, im Außenbereich > 32 A mit einem Auslösestrom von 30 mA – vorgeschrieben. Werden alte Steckdosen über einen anderen Stromkreis geschaltet, so muss auch hier auf RCD nachgerüstet werden.
Was macht ein RCD?
In Deutschland werden RCDs als Fehlerstrom-Schutz-Schalter oder FI-Schutz-Schalter bezeichnet. Ein RCD (3) ist ein Schalter, der den Stromkreis elektromagnetisch auftrennen kann. Entspricht der Rückstrom nicht dem Hinstrom, dann löst der FI-Schutz-Schalter aus.
Hat ein FI-Schalter eine Sicherung?
Der Fehlerstrom-Schutzschalter ist eine Schutzvorrichtung, die bei Fehlerströmen von selbst den Stromkreis abschaltet. Im Gegensatz zu normalen Haussicherungen greift der FI-Schalter nicht nur bei Überlastungen der Leitungen, sondern schützt auch vor lebensbedrohlichen Stromschlägen.
Wann Typ B Fi?
Die überarbeitete DIN VDE 0100-704 (Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen) sieht einen Einsatz des FI-Schutzschalters vom Typ B für 400V-Steckdosen bis 63A zukünftig vor. Die Übergangsfrist endet am 18. Mai 2021!