Wo zeigt man Ärzte an?

Ärztekammer. Bei Beschwerden gegen eine Ärztin oder einen Arzt ist die Ärztekammer des Bundeslandes zuständig, in dem sich die Praxis beziehungsweise das Krankenhaus befindet.

Was tun wenn man keinen Hausarzt bekommt?

Neuen Hausarzt finden – So klappt’s!

  1. Fragen Sie Freunde, Familie und Kollegen.
  2. Online-Suche: Eine einfache Suche bei Google hilft, Ärzte in der näheren Umgebung zu finden.
  3. Krankenkasse: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Ärzte in Ihrer Nähe sind oder welche in Ihrer Stadt empfehlenswert sind.

Wer prüft Ärzte?

Clearingstelle. Die gemeinsame Clearingstelle der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft prüft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.

Wann sollte man sich als Arzt niederlassen?

Wer sich als Arzt mit einer eigenen Praxis niederlassen möchte, sollte mit der Planung ungefähr ein Jahr vor der geplanten Eröffnung beginnen. Dies deshalb, weil die richtige Standortwahl, die medizinische und administrative Ausstattung sowie die Einrichtung der Wartebereiche und Sozialräume geraume Zeit in Anspruch nimmt.

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Welche Genehmigungen sind für die Arztpraxis vorzulegen?

Wichtige Genehmigungen für die Arztpraxis im Detail. Bei Beantragung der Zulassung ist ein formloses Schreiben vorzulegen, in dem der Ort des Vertragsarztsitzes sowie die Arztbezeichnung vermerkt sind. Ein Auszug aus dem Arztregister sowie eine Bescheinigung über ärztliche Tätigkeiten sind ebenfalls vorzulegen.

Wann muss der Facharzt zur Prüfung anmelden?

Mindestens zwei Monate vor der Prüfung muss sich der angehende Facharzt bei der Landesärztekammer zur Prüfung anmelden. Zur Anmeldung notwendig sind folgende Dokumente: Anmeldeformular (kann in der Regel online abgerufen werden) Arbeitszeugnisse aller durchlaufenen Ausbildungsstätten (inklusive der dort abgeleisteten Untersuchungszahlen)

Wie geht es bei der Prüfung der Facharztprüfung?

Insgesamt geht es bei den Fragen darum den so genannten „Facharztstandard“ festzustellen. Die Prüfung wird am Ende mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Noten werden nicht vergeben. Ausführlichere Inhalte über Ablauf und Inhalte gibt es in einem Informationsdokument der Ärztekammer BW.