Woher kommen die Ideen für die Gesetze?
In Deutschland beschließen Bundestag und Bundesrat Bundesgesetze, die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, die nur in dem betreffenden Bundesland gelten. Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung.
Wie Gesetze entstehen einfach erklärt?
Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz beschlossen. In der Fachsprache sagt man, das Gesetz ist „verabschiedet“. In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von einer Mindestanzahl an Abgeordneten.
Wie findet die Detailarbeit der Gesetzgebung statt?
Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.
Was gilt für Gesetzesinitiativen des Bundesrates?
Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.
Wie wird die Vorgehensweise der Bundesregierung geregelt?
Die detaillierte Vorgehensweise wird durch die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt. Gesetzentwürfe der Bundesregierung müssen zuerst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Dieser Verfahrensabschnitt nennt sich „ der erste Durchgang im Bundesrat „. Dieser Teil ist jedoch nur bei Regierungsentwürfen notwendig.
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.