Woher kommt die Grundsteuer?

In Deutschland muss für Immobilien und Grundstücke jährlich eine Grundsteuer gezahlt werden. Die Steuer wird vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Auf der Grundlage dieses Bescheids setzt die Gemeinde dann die Steuer fest und schickt Eigentümern einen Grundsteuerbescheid.

Wann wurde die Grundsteuer eingeführt?

1951 wurde in Deutschland das Grundsteuergesetz erlassen. Seit 1997 werden die Einheitswerte nur noch für Zwecke der Grundsteuer festgestellt, für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten seither sogenannte Bedarfswerte.

Warum muss die Grundsteuer geändert werden?

Besitzer von Grundstücken müssen sich auf die neue Grundsteuer C gefasst machen. Künftig sollen es für baureife aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz durch die Kommunen geben. Das soll der Grundstücksspekulation vorbeugen. Bewohner von Großstädten müssen mit einer steigenden Grundsteuer rechnen.

Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Derzeit muss für die Grundsteuer ein Steuermessbetrag ermittelt werden. Dafür wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese ist bundeseinheitlich. Sie beträgt in Westdeutschland zwischen 2,6 und 6 Promille vom Einheitswert und zwischen 5 und 10 Promille vom Einheitswert in Ostdeutschland.

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Wie kann die Grundsteuer ermittelt werden?

Zur Berechnung der Grundsteuer, muss zunächst der Grundsteuermessbetrag ermittelt werden. Er ergibt sich aus dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl. Mittels Messbetrag und dem Grundsteuer-Hebesatz, kann daraufhin die Höhe der Grundsteuer berechnet werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundsteuerbescheide?

Und natürlich gibt es je nach Art der Bebauung einige Besonderheiten zu beachten. Die „neuen“ Grundsteuerbescheide ergehen dann ab dem 1.1.2025. Der Vermieter darf die Grundsteuer auf die Mieter als Betriebskosten umlegen, sodass diese letztlich die Grundsteuer zahlen.

Wann ermittelt das zuständige Finanzamt die Grundsteuer?

Diesen ermittelt das zuständige Finanzamt und zwar auf Grundlage einer Grundsteuererklärung, die der Eigentümer abgeben muss. Erster Stichtag für die Bewertung ist der 1.1.2022. Alle sieben Jahre erfolgt eine Überprüfung des Grundsteuerwerts – es sei denn, in der Zwischenzeit tritt eine Änderung ein.

Welche Art der Grundsteuer wird erhoben?

Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwischen folgenden Arten der Grundsteuer: Die Grundsteuer A, auch agrarisch genannt, wird für den Grundbesitz von Betrieben der Forst- und Landwirtschaft erhoben. Mit der Grundsteuer B, auch baulich genannt, werden bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum besteuert.

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