Wohin Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Der Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber einzureichen. Hierzu kann der Antrag auf der Internetseite minijob-zentrale.de verwendet werden. Der Arbeitgeber muss die Antragstellung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens an die Minijob-Zentrale übermitteln.

Was bedeutet Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Geringfügig entlohnt Beschäftigte können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 \% des Arbeitsentgelts zu zahlen.

Wann ist die Befreiung wirksam?

Die Befreiung wirkt dann rückwirkend von Beginn der Versicherungspflicht an. Sind bereits Leistungen der gewählten Krankenkasse in Anspruch genommen worden, wird die Befreiung erst von Beginn des Kalendermonats an wirksam, der auf die Antragstellung folgt.

Wie lange ist der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung zu stellen?

Für auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen gilt: Die Versicherungsfreiheit wirkt nur so lange, wie der Tatbestand vorliegt, der zur Befreiung berechtigte. Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen.

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Wann beginnt die Befreiung ohne Verzögerung?

Damit die Befreiung ohne Verzögerung beginnt, muss der Arbeitgeber die Befreiung innerhalb von sechs Wochen – das entspricht 42 Kalendertagen – der Minijob-Zentrale melden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Befreiungsantrags beim Arbeitgeber.

Wie beantragen sie einen beitragsbefreiungsantrag?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung, beantragen Sie diese beim Beitragsservice. Dabei erfordert Ihr Antrag immer die Schriftform. Schriftform heißt, dass Sie den Antrag schriftlich stellen und von Hand unterschreiben müssen. Fehlt Ihre Original-Unterschrift, kann Ihr GEZ Befreiungsantrag nicht bearbeitet werden.