Zwischen welchen Gläubigern unterscheidet das Insolvenzrecht?

In der Rangfolge ihrer Ansprüche wird unterschieden in aussonderungsberechtigte Gläubiger, absonderungsberechtigte Gläubiger, Insolvenzgläubiger und nachrangige Insolvenzgläubiger.

Wer ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen?

Ein Insolvenzantrag durch Gläubiger ist beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners zu stellen. Die Insolvenz lässt sich nur beantragen, wenn neben der fälligen Forderung ein Insolvenzeröffnungsgrund und ein rechtliches Interesse vorliegen.

Was ist die Höhe des Insolvenzgeldes?

Höhe des Insolvenzgeldes. Sie liegt im Jahre 2019 bei monatlich 6.700 Euro in den alten Bundesländern und 6.150 Euro in den neuen Bundesländern. Die Höhe der noch ausstehenden Zahlungen muss im Falle einer Betriebseinstellung oder der Abweisung des Insolvenzantrags von Arbeitgeber im Wege einer Insolvenzgeldbescheinigung dargelegt werden.

Wie hoch ist die noch ausstehende Insolvenzgeldbescheinigung?

Sie liegt im Jahre 2019 bei monatlich 6.700 Euro in den alten Bundesländern und 6.150 Euro in den neuen Bundesländern. Die Höhe der noch ausstehenden Zahlungen muss im Falle einer Betriebseinstellung oder der Abweisung des Insolvenzantrags von Arbeitgeber im Wege einer Insolvenzgeldbescheinigung dargelegt werden.

LESEN:   Was tun wenn Nachricht nicht zugestellt wird?

Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist die Insolvenzgeldbescheinigung vom zuständigen Insolvenzverwalter auszustellen. Für die Zeit in der ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Zahlungen in die Rentenversicherung.

Welche Staaten werden von den Vereinten Nationen anerkannt?

Von den Vereinten Nationen wird die volle völkerrechtliche Staatsqualität bei 195 Staaten anerkannt, darunter die 193 Mitglieder der Vereinten Nationen sowie der Heilige Stuhl und Palästina. Bei neun weiteren Territorien ist der Status als „Staat“ umstritten.